Lizenzen

Finde hier die Informationen zu den einzelnen Lizenzen, um dein richtiges Produkt zu finden

Lizenz Basic

NUTZUNGSRECHTE
Der Erwerber hat ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung im Einzelfall grundsätzlich nicht das Recht, das Werk selbst oder durch Dritte zu verändern, zu bearbeiten oder weiterzuverarbeiten. Das gilt insbesondere für Remixe, Samples oder klangliche Veränderungen, die das Urheberpersönlichkeitsrecht berühren. Der Erwerber hat jedoch das Recht, das Werk für die beabsichtigte Nutzung im Rahmen eines Projektes zu kürzen, sowie mit Werken Dritter wie Text, Bild, Film- oder Sprachmaterial zu verbinden. Das Hochladen und monitarisieren (Werbung schalten) des Materials auf YouTube, Spotify, Deezer und weitere ist allerdings gestattet. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt das Produkt im Radio oder TV senden zu lassen.

KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer ist beschränkt auf die Kommerzielle Vermarktung des erworbenen Produktes. Der Lizenznehmer darf maximal zweitausend (2000) Kopien seines Songs vermarkten in Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen anderen Medienformaten. Live-Auftritte mit Gage (ohne Bezahlung) sind erlaubt. Der Lizenznehmer muss nach Erwerb dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen im Form von prozentualen Anteilen oder ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.

URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber behält das volle Urheberrecht auf sein Produkt und darf es weiterhin nicht-exklusiv oder exklusiv zum Kauf anbieten. Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht weiterverkaufen. Die erworbenen Nutzungsrechte des Produktes sind nicht auf Dritte übertragbar.

Für den Fall das nach Erwerb dieser Lizenz einer andere Person Exklusivrechte für dieses Produkt erwerben sollte, bleibt diese nicht-exklusive Lizenz bestehen bis die Beschränkungen dieser Lizenz erreicht wurden.

NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber namentlich auf allen vertriebenen Medien erwähnen. Dieses kann mündlich oder schriftlich geschehen, bedarf aber der Nachweis Pflicht des Lizenznehmers.

Lizenz Premium

NUTZUNGSRECHTE
Der Erwerber hat ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung im Einzelfall grundsätzlich nicht das Recht, das Werk selbst oder durch Dritte zu verändern, zu bearbeiten oder weiterzuverarbeiten. Das gilt insbesondere für Remixe, Samples oder klangliche Veränderungen, die das Urheberpersönlichkeitsrecht berühren. Der Erwerber hat jedoch das Recht, das Werk für die beabsichtigte Nutzung im Rahmen eines Projektes zu kürzen, sowie mit Werken Dritter wie Text, Bild, Film- oder Sprachmaterial zu verbinden.

Das Hochladen und monitarisieren (Werbung schalten) des Materials auf YouTube, Spotify, Deezer und weitere ist allerdings gestattet. Der Lizenznehmer ist dazu berechtigt das Produkt im Radio oder TV senden zu lassen.

KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer ist beschränkt auf die Kommerzielle Vermarktung des erworbenen Produktes. Der Lizenznehmer darf maximal fünftausend (5000) Kopien seines Songs vermarkten in Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen anderen Medienformaten. Live-Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind erlaubt. Der Lizenznehmer muss nach Erwerb dieser Lizenz keine weiteren

Vergütungen im Form von prozentualen Anteilen oder ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten, solange die Anzahl der in der Lizenz genannten Kopien übersteigt.

URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber behält das volle Urheberrecht auf sein Produkt und darf es weiterhin nicht-exklusiv oder exklusiv zum Kauf anbieten. Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht weiterverkaufen. Die erworbenen Nutzungsrechte des Produktes sind nicht auf Dritte übertragbar.

Für den Fall das nach Erwerb dieser Lizenz einer andere Person Exklusivrechte für dieses Produkt erwerben sollte, bleibt diese nicht-exklusive Lizenz bestehen bis die Beschränkungen dieser Lizenz erreicht wurden.

NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber namentlich auf allen vertriebenen Medien erwähnen. Dieses kann mündlich oder schriftlich geschehen, bedarf aber der Nachweis Pflicht des Lizenznehmers.

Lizenz Exklusiv

NUTZUNGSRECHTE
Der Erwerber hat die schriftliche Zustimmung, das Werk selbst oder durch Dritte zu verändern, zu bearbeiten oder weiterzuverarbeiten.
Das gilt für alle Bereiche wie Remixe, Samples oder klangliche Veränderungen.
Der Erwerber hat das Recht, das Werk für die beabsichtigte Nutzung im Rahmen eines Projektes zu kürzen, sowie mit Werken Dritter wie Text, Bild, Film- oder Sprachmaterial zu verbinden.

Das Hochladen und monitarisieren (Werbung schalten) des Materials auf YouTube, Spotify, Deezer und weitere ist gestattet. Der Lizenznehmer ist dazu berechtigt das Produkt im Radio oder TV unbeschränkt senden zu lassen.

KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer ist unbeschränkt auf die Kommerzielle Vermarktung des erworbenen Produktes. Der Lizenznehmer darf unbegrenzte Kopien seines Songs vermarkten in Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen anderen Medienformaten. Live-Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind erlaubt. Der Lizenznehmer muss nach Erwerb dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen in der Form von prozentualen Anteilen oder ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.

URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber überträgt hiermit die uneingeschränkten Nutzungsrechte des Instrumentals auf den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht weiterverkaufen. Die erworbenen Nutzungsrechte des Produktes sind nicht auf Dritte übertragbar.

Für den Fall das nach Erwerb dieser Lizenz einer andere Person Exklusivrechte für dieses Produkt erwerben sollte, bleibt diese nicht-exklusive Lizenz bestehen bis die Beschränkungen dieser Lizenz erreicht wurden.

NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber nicht namentlich erwähnen.

Nach dem Kauf erhalten Sie eine schriftlich angepasste Lizenz zu Ihren erworbenen Produkten. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da diese auf den Käufer individuell abgestimmt werden.